Wird die Wohnung der Eltern oder Großeltern frei, weil diese z. B. in ein Pflegeheim ziehen oder verstorben sind, ist es für die Kinder oder Enkel angesichts des verbreitet herrschenden Wohnungsmangels verlockend und naheliegend, dass sie die Wohnung übernehmen und dort einziehen. Manche Kinder oder Enkel wohnen sogar bereits mit den Eltern oder Großeltern zusammen und möchten dort auch nach deren Auszug oder Tod wohnen bleiben. Vielfach sind sich sowohl …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Der Mieter ist verstorben. Die Erben ziehen nun in die Mietwohnung oder räumen diese aus. Geht das? — Ja. Das ist nicht ungewöhnlich, denn die Erben treten kraft Gesetz an die Stelle des verstorbenen Mieters. Mit dem Todesfall übernehmen sie automatisch den Mietvertrag des bisherigen Mieters. Gibt es mehrere Erben — eine sog. Erbengemeinschaft — sind alle Erben Mieter. Auf der Seite des Vermieters ändert sich nichts. Allerdings sind sich …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln. War der Verstorbene Mieter, stellt sich insbesondere die Frage, wie es mit dem von ihm eingegangenen Mietverhältnis weitergeht. Lebte der Verstorbene allein, wird in der Regel seine Wohnung aufgelöst. Hiermit ist aber das rechtliche Schicksal des Mietvertrages nicht geklärt. Auch wenn Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige oder bisherige Mitmieter in der Wohnung wohnen bleiben, stellt sich gleichermaßen die Frage, ob und mit wem …Artike...| Mietrecht.org
Sobald man als Vermieter erfährt, dass der eigene Mieter gestorben ist, fragt man sich wie es nun wohl mit dem Mietvertrag weitergeht. Sind die Ehepartner oder Erben nach dem Tod des Mieters die neuen Mieter? Was passiert mit den Haushaltsangehörigen, die bei dem verstorbenen Mieter wohnten? An wen kann sich der Vermieter wenden, wenn der verstorbene Mieter keine Erben hat? Muss man sich als Vermieter auf einen Mietvertrag mit dem …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Verstirbt ein Wohnungsmieter ist das für den Vermieter ein meist unerwarteter Fall auf den er nicht vorbereitet ist: Fragen wie: Was passiert mit den Mietzahlungen? Dem Mietvertrag oder der Einrichtung? Wenn der Mieter verstorben ist, treten im Zweifel andere Hausangehörige oder Erben in den Mietvertrag ein oder der Mietvertrag wird beendet. Doch wie wird das gelöst, wenn niemand da ist: keine Erben und kein Ansprechpartner für den Vermieter. In diesen …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Wir zeigen wie man ein Mietvertrag nach dem Tod eines Mieters kündigen oder weiterführen kann. In diesem ausführlichen Ratgeber erhalten Sie alle Tipps.| Mietrecht.org
Der Vermieter ist verstorben und bisher hat sich niemand gemeldet. Oder vielleicht erheben mehrere als Erben des Vermieters Ansprüche auf die Miete. Was gilt nun? Ist die Miete an die Erben zu zahlen oder auf das Konto des verstorbenen Vermieters? Sollten Mieter nach dem Tod des Vermieters erstmal nicht mehr zahlen, bis klar ist, wer der Erbe ist? Und was ist wenn man als Mieter kündigen will? Wer bekommt die …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org