Gerade einmal drei Wochen seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung getroffen. So glaubt es sein 1. Strafsenat zumindest, der – am letzten Montag – eine Pressemitteilung mit dem markigen Titel „Konsumcannabisgesetz – Bundesgerichtshof setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 g fest” und gleichzeitig den dazugehörigen Beschluß – 1 StR 106/24 – im Volltext veröffentlichen ließ....| De legibus-Blog
Es gibt unter deutschen Strafrichtern ein Phänomen wie kein anderes. Stellt ein Verurteilter einen Wiederaufnahmeantrag, kann dies auf Richter eine ganz eigentümliche Wirkung haben. Es macht etwas mit ihnen. Ein überschießender Abwehrreflex wird bisweilen aktiviert, der rational nicht mehr erklärbar ist. Ich habe dieses Phänomen vor einigen Jahren, in der plakativen Sprache dieses Blogs, als „geistigen Ausnahmezustand“ bezeichnet. Andere Autoren, die zu dem Phänomen geschrieben hab...| De legibus-Blog
In Baden-Württemberg wird geprüft, ob gerade ein Sturm im Wasserglas das Potential zum Justizskandal hat: Es geht um die Besetzung des Amtes des Präsidenten des OLG Stuttgart. Um zu verstehen, dass hier entgegen manch schwerer verbaler Geschütze nur politische Peinlichkeiten im Raum stehen, aber keinerlei Unabhängigkeitsproblematik der dritten Gewalt, muss man sich das Verfahren zur Richterbestellung in Baden-Württemberg vergegenwärtigen. Exekutive Personalherrschaft über die deutsche...| De legibus-Blog
Am 30. Dezember 2021 ist das Gesetz mit den vielen Namen in Kraft getreten. Amtlicherseits hat es gleich drei Bezeichnungen: „Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung“, mit dem Zusatz: „Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung“ sowie „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“. Dem Materielle-Gerechtigkeit-Herstellungsgesetz (vorgeschlagene Kurzform: Gerechtigkeitsges...| De legibus-Blog
Inhaltsverzeichnis Einleitung Die Sache mit der Richteranklage Die Sache mit dem Berufsverbot Die Sache mit der Gesinnungsjustiz Die Sache mit dem Rassismus Der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (AfD) ist kein Staatsanwalt mehr. Auch kein sonstiger Beamter. Er ist (beruflich) gar nichts mehr. Das baden-württembergische Richterdienstgericht hatte ihn am 19. September 2018 (RDG 1/17) aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Mit Urteil vom 18. März 2021 (DGH 2/19; die schriftlichen Gründe wurden...| De legibus-Blog
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Man muß wahrlich kein Experte sein, um zu wissen, daß in der wirklichen Welt die Bundesregierung keinerlei Entscheidungen trifft über die gegenwärtigen pandemiebedingten Einschränkungen des Alltags- und Wirtschaftslebens. Schon in den Nebensätzen derselben Berichterstattung wird man manchmal aufgeklärt, daß die „Entscheidungen der Bundesregierung“ von den Landesregierungen „umgesetzt“ werden, wobei diese – so manche Berichte weiter – gewisse Spielräume hätten. Ausgehend ...| blog.delegibus.com