Die Eigenbedarfskündigung stellt die weitaus häufigste Form der vermieterseitigen ordentlichen Kündigung dar. Dieses in § 573 Abs.2 Nr.2 BGB geregelte Kündigungsrecht ermöglicht es dem Vermieter allerdings – anders als der Name vermuten lässt – nicht nur dann, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte, sondern auch in denjenigen Fällen, in denen er den Wohnraum Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts zur Verfügung stellen möchte....| Mietrecht.org
Gibt der Mieter die Mietsache am Ende des Mietverhältnisses mit Schäden zurück, die er schuldhaft verursacht hat, steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu. Anders als andere „gewöhnliche“ Schadensersatzansprüche, die in drei Jahren verjähren, unterliegen die Schadensersatzforderungen des Vermieters jedoch der kurzen mietrechtlichen Verjährungsfrist, die in § 548 Abs.1 BGB geregelt ist. Danach verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschl...| Mietrecht.org
Die ab Juni 2015 geltende Mietpreisbremse schützt Mieter in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vor zu hohen Mieten und setzt dem Vermieter in der Weise Grenzen bei der Vereinbarung der Miethöhe, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % überschreiten darf. Wurde unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse eine zu hohe Miete vereinbart, steht dem Mieter ein Rückzahlungsanspruch in Höhe desjenigen Betrages zu, um …Artikel...| Mietrecht.org
Durch die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist für die Vereinbarung von Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Obergrenze gesetzt worden. Die Mietpreisbremse ist allerdings nur auf Wohnraummietverhältnisse anwendbar. Nicht unter die Regelungen der §§ 556d – 556g BGB fallen andere Mietverhältnisse, die z.B. Grundstücke, Geschäftsräume oder andere Räume, die keine Geschäftsräume, aber auch keine Wohnräume sind, zum Gegenstand haben. Diese in der Theorie so...| Mietrecht.org