Der Wunsch, den eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk zu produzieren, lässt sich künftig einfacher in die Tat umsetzen. Dazu hat der Bundestag das Wohneigentums- und das Mietrecht angepasst. Konnten Vermieter bislang ein Veto einlegen und damit die Installation einer Solaranlage in der Mietwohnung verhindern, darf die Zustimmung demnächst nur noch mit triftigem Grund verweigert werden.… Mehr lesen »Vermieter darf Balkonkraftwerk nicht einfach verbieten