Ehepaare, von denen nur eine Partei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht und in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, können von einer Familienversicherung profitieren. Der arbeitslose Partner und ggf. Kinder sind dann beitragsfrei bei der Versicherung des arbeitenden Partners mitversichert (§ 10 SGB V). Was geschieht aber mit der Familienversicherung, wenn die Ehegatten die Scheidung einreichen? Verliere ich… weiterlesenKrankenversicherung nach Scheidung