Nach dieser Neuregelung ist es erlaubt, bis zu 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes passwortgeschützt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Lehrveranstaltung oder eines Forschungsprojekts zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit der Nutzung bezieht sich nicht auf Zeitungen (Bsp. Aktuelle Tagespresse) oder Publikumszeitschriften. Diese dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr im Rahmen von e-Learning Aktivitäten ohne eine Nutzungsrechtseinräumung bereitgestellt...