Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) verneint eine Pflicht zur Negativauskunft, wenn Verantwortliche keine Personendaten über die anfragende Person bearbeiten. Der EDÖB ist die schweizerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Bundesorgane und private …