Neben anderem berichtet der katholische Datenschutzbeauftragte im Tätigkeitsbericht 2024 von einen Fall des Interdiözesanen Datenschutzgericht (IDSG), bei dem der Teufel nicht nur datenschutzrechtlich sondern tatsächlich ausgetrieben werden sollte. Der Fall zeigt, obgleich Datenschutzrecht oft eher als weltliche und trockene Materie gilt, ebenso beizeiten in skurrilen Fällen relevant werden kann. Wer war ausgezogen den Teufel auszutreiben? […]