Wer nicht widerspricht, für den wird eine elektronische Patientenakte angelegt und mit Daten befüllt. Die Behandlung des einzelnen Patienten werde optimiert und die Forschung werde in die Lage versetzt, neue Medikamente zu entwickeln, heißt es. Das durch das Grundgesetz garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht wird nur zum Schein gewahrt. Die Gier nach den Daten nimmt eine grundlegende Beschädigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses in Kauf. Die Datensicherheit ist nicht gegeben....