Gemäß Urteil des Sozialgericht Karlsruhe muss das Jobcenter Kosten in Höhe von 2.200 € für ein Umzugsunternehmen tragen. Eine alleinerziehende Mutter, die von schweren Depressionen betroffen ist und zwei pflegebedürftige Kinder hat, hatte für den Umzug von Karlsruhe nach Ettlingen eine Umzugsfirma beauftragt. Das Jobcenter verweigerte die Kostenübernahme, da es eine günstigere Durchführung des Umzugs… weiterlesenUmzug mit Bürgergeld: Jobcenter muss Umzugsfirma zahlen