Mit dem Bezug einer Altersrente erlischt für gewöhnlich der Anspruch auf Bürgergeld, weil die Erwerbsfähigkeit dann nicht mehr gegeben ist – eine zentrale Voraussetzung der Grundsicherung nach SGB II. Es gibt jedoch Ausnahmen. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, das einem Bedürftigen trotz Altersrente Bürgergeld zuspricht. Der Fall in Kürze Ein ehemaliger türkischer Polizeibeamter… weiterlesenUrteil: Anspruch auf Bürgergeld trotz Altersrente gegeben