Evangelische und Katholische Kirche haben die AfD zu ihrem Feind erklärt. Das bedeutet auch, dass Mitglieder dieser Partei von kirchlichen Ämtern ausgeschlossen sein sollen. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat eigens rechtliche Regelungen geschaffen, mit denen eine Kandidatur von AfD-Mitgliedern bei den jetzt anstehenden Gemeindekirchenratswahlen unmöglich gemacht werden sollte. Dieses Unterfangen ging allerdings mit gravierenden Rechtsverstößen einher.