Beim Finanzamt geht eine anonyme Anzeige ein. Sie führt zu einer „Kassen-Nachschau“ des Finanzamts vor Ort. Steuerliche Konsequenzen ergeben sich daraus nicht. Der betroffene Steuerpflichtige möchte wissen, was in der Anzeige stand. Muss das Finanzamt darüber Auskunft erteilen? Der Beitrag Keine Auskunft über anonyme Anzeige erschien zuerst auf Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte.