Eine neue Wohnung lockt und am liebsten würde man schon morgen umziehen. Wer denkt da schon daran den Mietvertrag erstmal ausführlich zu prüfen? Erfahrene Mieter wissen: Das ist genau das, was Sie als Mieter tun sollten: Nicht gleich vor Ort unterschreiben, Bedenkzeit geben lassen und Mietvertrag mitnehmen oder vom Vermieter zuschicken lassen. Bevor Mieter einen neuen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie den Mietvertrag prüfen! Die gute Nachricht dabei ist, dass das …Artikel jetzt we...| Mietrecht.org
Soll eine Eigentumswohnung oder eine Einliegerwohnung an den Sohn oder die Tochter vermietet werden, ist Vorsicht geboten. Bei einem Mietvertrag zwischen Eltern und Kind sind gewisse Formalitäten zu beachten, damit der Mietvertrag als solcher anerkannt wird. Von mündlichen Absprachen ist abzuraten, denn Finanzämter erkennen den Mietvertrag dann nicht an. Bei Finanzämtern wird der Mietvertrag zwischen Eltern und Kind genau geprüft, um auszuschließen, dass es sich um ein sog. Scheingesc...| Mietrecht.org
Junge gesunde Menschen sind in der Regel nicht darauf angewiesen, eine Wohnung anzumieten, in der sie für den Rest ihres Lebens wohnen bleiben können. Es gibt aber auch andere in der Regel ältere oder kranke Menschen, die einem weiteren Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) gewachsen sind oder eine (erneute) Herauslösung aus ihrem gewohnten Umfeld nicht verkraften würden. Solche Mieter bzw. Mietinteressenten brauchen Sicherheit, dass das Mietverhältnis bis zu ihrem …Artikel...| Mietrecht.org
Wollen Mieter eine rechtzeitige Zahlung der Miete absichern, hilft es entweder einen Dauerauftrag für eine Banküberweisung einzurichten oder sich im Kalender die Stichtage für die pünktliche Miete zu vermerken. Klug ist beides, denn geht die Miete zu spät bei dem Vermieter ein, reagieren nicht wenige Vermieter mit Abmahnung und Kündigung. Fragt sich nur noch welcher Tag für einen Überweisungsauftrag eingerichtet werden soll: Muss die Miete am ersten eines Monats überwiesen …Artikel...| Mietrecht.org
Wir zeigen hier mit Beispielen auf, wann Mieter und wann Vermieter einen Mietvertrag mit einer außerordentlichen Kündigung beenden können. Jetzt Artikel lesen.| Mietrecht.org
Die meisten Mieter möchten die monatliche Miete nicht eher zahlen als unbedingt nötig. In der Regel wird daher die Miete bei Wohnraummietverhältnissen erst kurz vor oder vielfach auch erst am dritten Werktag eines Monats gezahlt. Es gibt aber auch solche Mieter, die die Miete für Monate oder gar Jahre im Voraus zahlen möchten. Äußert ein Mieter einen entsprechenden Wunsch bzw. kommt es auch dazu, dass der Mieter die Miete nicht …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Welche Namen dürfen am Briefkasten und am Klingelschild stehen? Mieter, Untermieter, Freunde, Familienmitglieder? Diese Fragen beantworten wir hier.| Mietrecht.org
Die meisten Mieter werden es schon erlebt haben: Der Vermieter kündigt sich an und bittet um Zutritt zur Wohnung. Für die Wenigsten ist dies ein freudiges Ereignis. Nicht selten nämlich befindet sich die Wohnung in einem Zustand, in dem der Mieter sie dem Vermieter lieber nicht präsentieren möchte, sei es, weil das letzte Aufräumen und Putzen schon eine Weile her ist oder der Mieter in der Wohnung Schäden verursacht hat, …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Was muss ein Mieter beachten, wenn er in seiner Mietwohnung zwei Zimmer mit einem Wanddurchbruch verbinden will? Wir erklären es in diesem Artikel auf Mietrecht.org| Mietrecht.org
In den Coronasommern 2020/2021 wurde es wieder ganz deutlich. Wer als Mieter über einen Balkon verfügt, kann sich glücklich schätzen. Besonders während des Lockdowns im sonnigen und warmen April verbrachten die Menschen in Deutschland soviel Zeit wie nie auf den heimischen Balkonen. Je mehr ein Balkon genutzt wird, desto dringender ist das Bedürfnis, es sich dort so angenehm wie möglich zu gestalten und sich z. B auch gegen die Sonne …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Das Gesetz verpflichtet den Vermieter in § 535 Abs.1 S.2 BGB, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Gemeint ist hiermit eine mangelfreie Überlassung der Mietsache. Die Lebenswirklichkeit sieht jedoch oft anders aus. Nicht selten kommt es vor, dass die vermietete Wohnung bereits bei der Übergabe an den Mieter Mängel aufweist. Öfter noch als zu Beginn eines Mietverhältnisses sind am Ende des Mietverhältnisses im Zeitpunkt …...| Mietrecht.org
Zu Beginn des Mietverhältnisses treffen Mieter und Vermieter in der Regel zur Übergabe der Wohnung zusammen. Der Mieter hat in der Regel schon die Strapazen des Auszugs aus seiner alten Wohnung hinter sich und möchte so schnell wie möglich einziehen. Diese Umstände bringen es oft mit sich, dass Mieter die Übergabe der Wohnung möglichst schnell hinter sich bringen wollen und diese nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit vornehmen. Dies geschieht auch …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Geht es um Mietrecht, fallen schnell die Begriffe „vertragsgemäßer Gebrauch“ und „vertragsgemäßer Zustand“ der Mietsache; und dies aus gutem Grund. Diese beiden Begrifflichkeiten bestimmen ganz entscheidend den Umfang der Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen “vertragsgemäßer Gebrauch” und “vertragsgemäßer Zustand”? Wir erklären es mit dem folgenden Beitrag. I. Vertragsgemäßer Gebrauch – Ve...| Mietrecht.org
Die Überbelegung einer Wohnung kann für Vermieter nachteilig sein. Wir zeigen hier, vier Vermieter auf die Überbelegung der Wohnung am besten reagieren.| Mietrecht.org
Nicht jeder Mieter hat das Glück, dass zu seiner Mietwohnung ein Balkon gehört. Ist dies jedoch der Fall, wird dieser in der Regel umfassend genutzt. In den Sommermonaten wird der Balkon nicht selten zum Lebensmittelpunkt des Mieters. Dort wird nicht nur entspannt, sich gesonnt und gegessen, sondern auch geraucht, gefeiert und gegrillt. Auch eine Bepflanzung des Balkons ist für viele Mieter ebenso ein Muss wie dessen optische Gestaltung nach den …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Die meisten Mieter kennen es: Die Vorfreude auf die neue Wohnung ist groß. Zieht man in eine neu angemietete Wohnung ein, möchte man es sich dort so schnell wie möglich gemütlich machen. Da darf natürlich auch das in der neuen Küche selbst zubereitete Essen nicht fehlen. Umso größer ist verständlicher Weise die Enttäuschung, wenn bei der Übergabe festgestellt werden muss, dass die Verpflegung in der neuen Küche gar nicht möglich …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org