Es ist wichtig, die Anforderungen an systemrelevante Unternehmen im Strombereich genauer zu definieren. In diesem Sinne begrüssen wir die Bemühungen des Bundesrats, das befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) in eine dauerhafte Gesetzgebung zu überführen. Die Umsetzung geht aber deutlich zu weit.