Der Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Rechtsvorschrift zur Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen. Im DSGVO-Gesetz nimmt er eine wichtige Stellung ein, weil er aussagt, wann eine Datenerhebung zulässig ist. Er besagt: Zusammenfassung (nicht offiziell) Die EU-Verordnung über