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Datenabfrage für private Zwecke: 3.500 Euro Bußgeld | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Datenabfrage für private Zwecke und mit frauenverachtender Motivation durch einen Polizeibeamten führt zu einem hohen Bußgeld.
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