Zu den internationalen Menschenrechtsverträgen, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle (wsk) Rechte. Ein UN-Ausschuss prüft, ob und wie die Vertragsstaaten die Rechte des Paktes verwirklichen. Er besteht aus von den Regierungen der Vertragsstaaten benannten unabhängigen Fachleuten. Die Mitglieder des Ausschusses zum wsk-Pakt kommen derzeit aus … „“ weiterlesen