Zu den Aufgaben von Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO zählt, den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sowie die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, hinsichtlich ihrer Datenschutz-Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Was bedeutet das konkret? Der Beitrag Beratungspflichten von Datenschutzbeauftragten (DSB): Das müssen Sie wissen erschien zuerst auf Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte.