Um zwei Wohnungen gleichzeitig anzumieten, muss man tief in die Tasche greifen. Manchmal sehen sich Mieter jedoch vor allem aus beruflichen Gründen dazu gezwungen, eine Zweitwohnung anzumieten, weil sich z.B. ihr Arbeitsplatz zu weit entfernt von ihrem Hauptwohnsitz befindet. In diesen Fällen entsteht nicht selten das Interesse des Mieters, die Zweitwohnung ganz oder zumindest teilweise unterzuvermieten. So verhielt es sich auch in dem der Entscheidung des BGH vom 27.09.2023 zu …Artikel j...| Mietrecht.org
Zum Leidwesen vieler Vermieter kommt es immer wieder vor, dass Mieter am Ende des Mietverhältnisses trotz entsprechender Verpflichtung und Fristsetzung durch den Vermieter, die von ihnen geschuldeten Schönheitsreparaturen nicht durchführen oder die Wohnung mit Mängeln zurückgeben, die sie schuldhaft verursacht haben. In derartigen Fällen steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch gegen den Mieter zu. Nicht alle Vermieter lassen die Schönheitsreparaturen dann auch tatsächlich durch...| Mietrecht.org
Gem. §§ 543 Abs.1 S.1, Abs.2 S.1 Nr.3, 569 Abs.3 Nr.1 BGB kann der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Entrichtung der Miete oder eines Teils der Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in einer bestimmten Höhe in Verzug ist. Der Mieter hat gem. § 569 Abs.3 Nr.2 BGB allerdings die Möglichkeit, die bereits ausgesprochene Kündigung dadurch unwirksam werden zu lassen, dass er die rückständige Miete …Artikel jetzt weiter...| Mietrecht.org
Es kommt immer wieder vor, dass Mieter im Laufe des Mietverhältnisses Zweifel bekommen, ob die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt. Wenn sie dann durch Messungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine (tatsächliche oder vermeintliche) Abweichung zu ihren Ungunsten vorliegt, ist die Folge häufig eine Mietminderung, deren Berechtigung vom Vermieter nicht selten bestritten wird. Mieterin minderte Miete wegen geringerer Wohnfläche Auch der Bundes...| Mietrecht.org
Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter ein Wohnraummietverhältnis kündigen, um die Wohnung nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zu geschäftlichen Zecken zu nutzen. So war es auch in dem der Entscheidung des BGH vom 10.04.2024 VIII ZR 286/22- zu Grunde liegenden Fall, in dem der Vermieter gegenüber dem Mieter eine Kündigung aussprach, um die Wohnung überwiegend für seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einer Teilzeitkraft sowie eventuell mit Berufskollegen …Artikel jet...| Mietrecht.org